Ordnung zur Nutzung der Sportstätten
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Geltungsbereich
Diese Ordnung zur Nutzung der Sportstätten gilt für den Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. und regelt die Modalitäten bei der Benutzung der Schießstände. -
Nutzung der Schießstätten
Jedes Mitglied des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V. ist berechtigt die Schießstätten des Vereines kostenlos zu benutzen.
Für jeden Trainingstag ist durch alle Schützen eine Einlage von zwei Euro (EUR 2,00) zur Deckung der Scheibenkosten und Erhaltung der Schießanlage zu bezahlen. Die Einlage für Jugendliche beträgt für das KK-Schießen ein Euro (EUR 1.00). Eine Einlage für Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren wird für das LG- oder LP-Schießen nicht erhoben.
Für Nichtmitglieder mit Waffenbesitz ist eine schießsportliche Versicherung nachzuweisen.
Jugendliche und Schüler (jünger als 18 Jahre) können als Gäste nur in Begleitung eines Elternteiles schießen.
Für die Nutzung der Schießstätten durch Gäste ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe von acht Euro (EUR 8,00) pro Schützen und Tag zu entrichten (Umlage).
Die individuelle Nutzung der Schießstätten kann nur zu den festgelegten Zeiten und nur außerhalb offizieller Wettkämpfe erfolgen. -
Waffen und Munition
Jedes Vereinsmitglied kann je nach den Möglichkeiten vereinseigene Waffen kostenfrei benutzen, sofern für das Mitglied gemäß den Regelungen des Waffengesetzes der Erwerb einer persönlichen Waffe über eine WBK nicht gegeben ist.
Der Verein stellt für das Übungsschießen der Schützen Kleinkalibermunition zur Verfügung. Diese Munition ist zu kaufen. Die Munition ist, sofern keine diesbezügliche Erwerbserlaubnis vorliegt, vollständig auf dem Schießstand zu verbrauchen bzw. zurückzugeben.
Für das Wettkampfschießen trägt der Verein die Munitionskosten in Höhe des Preises der vom Verein bereitgestellten Munitionssorte. -
Ordnung und Sicherheit
Jeder Nutzer der Schießstätten ist verpflichtet die Sicherheitsbestimmungen für das Schießen zu kennen (Belehrung) und sie strikt einzuhalten. Er hat den Weisungen der Standaufsicht(en) Folge zu leisten.
Es dürfen nur solche Waffen und Munition benutzt werden, für die der jeweilige Schießstand zugelassen ist (siehe Belehrung und Aushänge).
Das Schießen ist nur bei Anwesenheit der eingeteilten Standaufsicht(en) erlaubt.
Jeder Nutzer der Schießstätten hat für Ordnung zu sorgen und die Schießstände im sauberen Zustand zu verlassen. Er hat vor allem die leeren Hülsen aufzusammeln und in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entleeren.
Auf den Schießständen gilt generelles Rauchverbot.
Die Standaufsichten müssen im Besitz der Sachkunde für die jeweilige Disziplingruppe sein und dieses Wissen durch eine Prüfung nachgewiesen haben.
Die Standaufsichten sind durch den Vereinsvorstand längerfristig einzuplanen und durch Aushang auf dem Schießstand bekannt zu machen. -
Schlußbestimmung
Die Änderungen des Abschnittes „Nutzung der Schießstätten” dieser Ordnung treten gemäß des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 15. Mai 2024 mit dem 1. Juni 2024 in Kraft.
Stand: 15.05.2024 - hmg.