April 2024
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25 Apr. 2024;
Objektpflege April
27 Apr. 2024;
Joschi-Cup (3)
27 Apr. 2024;
TLP KK-Pistole/ -Revolver Präz + Auflage
27 Apr. 2024;
Traditionsscheibe in Jena
01 Mai 2024;
Tag der Arbeit
04 Mai 2024;
TLM Druckluftdisziplinen Dam+Her
04 Mai 2024;
VM/KM Wurfscheibe
08 Mai 2024;
Vorstandssitzung Mai
09 Mai 2024;
Himmelfahrt
09 Mai 2024;
Frühlingswanderung zu Himmelfahrt
10 Mai 2024;
Pfingstferien
10 Mai 2024;
TLM GK-Pistole/-Revolver

 

 

Ordnung zur Nutzung der Sportstätten

  1. Geltungsbereich

    Diese Ordnung zur Nutzung der Sportstätten gilt für den Jenaer Schützenverein ERLKÖNIG e.V. und regelt die Modalitäten bei der Benutzung der Schießstände.
  2. Nutzung der Schießstätten

    Jedes Mitglied des Jenaer Schützenvereines ERLKÖNIG e.V. ist berechtigt die Schießstätten des Vereines kostenlos zu benutzen.
    Für jeden Trainingstag ist durch alle Schützen eine Einlage von 1.50 € (Jugendliche und Schüler 0.25 €) zur Deckung der Scheibenkosten zu bezahlen.
    Für Nichtmitglieder ist eine Gästeversicherung abzuschließen. Sie kostet je Person 0.50 €, gilt für zwei aufeinanderfolgende Schießtage und ist nicht übertragbar.
    Jugendliche und Schüler können als Gäste nur in Begleitung eines Elternteiles schießen.
    Für die Nutzung der Schießstätten durch Gäste ist ein Entgelt in Höhe von 6.50 € pro Schützen und Tag zu entrichten.
    Die individuelle Nutzung der Schießstätten kann nur zu den festgelegten Zeiten und nur außerhalb offizieller Wettkämpfe erfolgen.
  3. Waffen und Munition

    Jedes Vereinsmitglied kann je nach den Möglichkeiten vereinseigene Waffen kostenfrei benutzen, sofern für das Mitglied gemäß den Regelungen des Waffengesetzes der Erwerb einer persönlichen Waffe über eine WBK nicht gegeben ist.
    Der Verein stellt für das Übungsschießen der Schützen Kleinkalibermunition zur Verfügung. Diese Munition ist zu kaufen. Die Munition ist, sofern keine diesbezügliche Erwerbserlaubnis vorliegt, vollständig auf dem Schießstand zu verbrauchen bzw. zurückzugeben.
    Für das Wettkampfschießen trägt der Verein die Munitionskosten in Höhe des Preises der vom Verein bereitgestellten Munitionssorte.
  4. Ordnung und Sicherheit

    Jeder Nutzer der Schießstätten ist verpflichtet die Sicherheitsbestimmungen für das Schießen zu kennen (Belehrung) und sie strikt einzuhalten. Er hat den Weisungen der Standaufsicht(en) Folge zu leisten.
    Es dürfen nur solche Waffen und Munition benutzt werden, für die der jeweilige Schießstand zugelassen ist (siehe Belehrung und Aushänge).
    Das Schießen ist nur bei Anwesenheit der eingeteilten Standaufsicht(en) erlaubt.
    Jeder Nutzer der Schießstätten hat für Ordnung zu sorgen und die Schießstände im sauberen Zustand zu verlassen. Er hat vor allem die leeren Hülsen aufzusammeln und in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entleeren.
    Auf den Schießständen gilt generelles Rauchverbot.
    Die Standaufsichten müssen im Besitz der Sachkunde für die jeweilige Disziplingruppe sein und dieses Wissen durch eine Prüfung nachgewiesen haben.
    Die Standaufsichten sind durch den Vereinsvorstand längerfristig einzuplanen und durch Aushang auf dem Schießstand bekannt zu machen.
  5. Schlußbestimmung

    Die Ordnung zur Nutzung der Sportstätten wird gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 25. Juni 2003 mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.